AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma HAKO-METALL gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

Technische Änderungen sowie Änderungen in Konstruktion oder Material bleiben vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

Alle Angaben zu Maßen, Gewichten, technischen Daten oder Materialien beruhen auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen oder Angaben.

Für die Richtigkeit dieser Unterlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, technischen Angaben und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Fehler, Unklarheiten oder Unvollständigkeiten in den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen gehen nicht zu Lasten von HAKO-METALL.

5. Materialien des Auftraggebers

Werden Materialien vom Auftraggeber bereitgestellt, übernimmt HAKO-METALL keine Gewähr für deren Qualität, Eignung oder Schweißbarkeit.

Für Schäden oder Mängel, die auf Materialfehler oder ungeeignete Materialien des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

6. Lieferzeit

Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Maschinenstörungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Lieferfrist entsprechend.

Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

7. Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist HAKO-METALL berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von HAKO-METALL.

10. Abnahme

Soweit eine Abnahme vereinbart ist, hat diese unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen.

Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine Abnahme oder wird das Werk in Gebrauch genommen, gilt die Leistung als abgenommen.

11. Gewährleistung

Für Mängel der erbrachten Leistungen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gewähr geleistet.

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich angezeigt werden.

Bei berechtigten Mängeln ist HAKO-METALL zur Nachbesserung berechtigt.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Haftungsbeschränkung

HAKO-METALL haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Haftung bei Montage durch den Auftraggeber

Werden gelieferte Bauteile oder Konstruktionen vom Auftraggeber oder von Dritten montiert, übernimmt HAKO-METALL keine Haftung für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Montage entstehen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von HAKO-METALL.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zusatz zur AGB

1. Haftungsausschluss für Kundenvorgaben / Zeichnungen

Haftung bei Fertigung nach Kundenvorgaben

Die Fertigung erfolgt ausschließlich nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Zeichnungen, technischen Unterlagen, Maßangaben oder sonstigen Vorgaben.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Eignung dieser Unterlagen übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.

HAKO-METALL übernimmt keine Haftung für Mängel, Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind.

2. Haftungsausschluss für Fremdmaterial

Schweißarbeiten an beigestelltem Material

Werden Materialien oder Bauteile vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder zum Schweißen bereitgestellt, erfolgt die Bearbeitung ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.

HAKO-METALL übernimmt keine Gewähr für Materialqualität, Materialbeschaffenheit, Vorschäden, Spannungen im Material oder eingeschränkte Schweißbarkeit.

Für Schäden, Verzug, Rissbildung oder sonstige Materialveränderungen, die durch das Schweißen oder durch vorhandene Materialfehler entstehen, wird keine Haftung übernommen.

3. Haftungsausschluss für Montage durch Dritte

Montage und Weiterverarbeitung

Sofern die Montage, Installation oder Weiterverarbeitung der gelieferten Bauteile nicht durch HAKO-METALL erfolgt, übernimmt HAKO-METALL keine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßer Montage, falscher Installation oder nicht fachgerechter Weiterverarbeitung entstehen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Montage sowie die Einhaltung der geltenden technischen Vorschriften liegt ausschließlich beim Auftraggeber bzw. beim ausführenden Montageunternehmen.

4. Haftungsausschluss für Verwendung / Einsatzbereich

Bestimmungsgemäße Verwendung

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung, ob die gefertigten Bauteile oder Konstruktionen für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind und den jeweils geltenden technischen Normen, Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

HAKO-METALL übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Überlastung oder falsche Verwendung der gefertigten Bauteile entstehen.

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